FAQ

Häufig gestellte Fragen

ALLGEMEINES

  • Vermietet ihr auch stunden- oder tageweise?
    Nein, wir vermieten ausschliesslich wochenweise von Sonntag bis Sonntag.
  • Sind Haustiere erlaubt?
    Nein, Haustiere sind in unseren Zimmern und Apartments leider nicht gestattet.
  • Ist Rauchen erlaubt?
    In unseren Zimmern und Apartments ist Rauchen nicht erlaubt. In einigen Unterkünften gibt es jedoch separate Raucherbereiche oder Balkon/Terrasse.


RESERVIERUNG

  • Wie kann ich ein Zimmer oder Apartment reservieren?
    Du kannst per WhatsApp reservieren. Schick uns ein Foto von deinen Pass oder ID und tätige innerhalb der Frist die Anzahlung von CHF 250.-.
  • Kann ich die Reservierung stornieren?
    Ja, du kannst kostenfrei bis 15 Tage vor der Anreise stornieren.
  • Welche Stornierungsbedingungen gelten?
    Bei Nicht-Erscheinen wird die Anzahlung einbehalten.
  • Wie wird die Anzahlung verrechnet?
    Die Anzahlung wird am Anreisetag mit der Mietzahlung verrechnet. Den Restbetrag der Miete zahlst du bei Ankunft bar oder per TWINT.


ZIMMER UND APARTMENTS

  • Wie viele Duschtücher sind vorhanden?
    Pro Apartment: 10 Duschtücher.
    Pro Apartment: Apartment 5 Spannbettlacken

  • Gibt es WLAN?
    Ja, alle Zimmer und Apartments verfügen über kostenloses WLAN.

  • Kann ich mit einer Freundin gemeinsam ein Apartment mieten?
    Nein, jede Person mietet ihr eigenes Apartment. Es ist jedoch möglich, zwei Apartments im selben Haus zu mieten. Dies ist möglich in Glattbrugg (Icaros, Dumont, Lilienthal, Mongolfier)


BUCHUNG UND BEZAHLUNG

  • Wie läuft die Buchung ab?
    Nach der Buchung ist eine Anzahlung von 250 CHF fällig, um die Reservierung zu sichern. Der Restbetrag ist beim Check-in zu zahlen in Bar oder per Twint.

  • Welche Zahlungsmethoden akzeptiert ihr?
    Barzahlung, Twint, QR-Rechnung oder Überweisung.

  • Was sind die Check-in-Zeiten?
    Check-in ist sonntags zwischen 10 und 16 Uhr. Spätere Check-ins sind auf Anfrage und nach Terminvereinbarung möglich.


ARBEITSBEWILLIGUNGEN

  • Wer kümmert sich um die 90-Tagesbewilligung?
    Eigentlich bist du selbst dafür verantwortlich, aber wir übernehmen dies gerne auf Anfrage für dich.

  • Was sollte ich über die Arbeitsbewilligung wissen?
    Die Bewilligung wird ab Einreichung (Online-Meldung) gültig und nicht, wie oft angenommen, 8 Tage vorher. Du erhältst die Bestätigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. (Information gilt für Kanton Zürich - stand Dezember 2025)

  • Wie viele Tage pro Jahr darf ich arbeiten?
    Du kannst 90 Tage pro Kalenderjahr in der gesamten Schweiz arbeiten. Für jeden Arbeitsstandort muss eine separate Bewilligung erstellt werden.

  • Was passiert, wenn ich meine 90 Tage aufgebraucht habe?
    Für unsere Stamm- und Langzeitmieterinnen gibt es Lösungen, z. B. eine B-Bewilligung. Mit einer Langzeitbewilligung bist du in der Schweiz steuerpflichtig, im Gegensatz zur 90-Tage-Bewilligung.

  • Fallen zusätzliche Gebühren oder Steuern an?
    Nein, im Kanton Zürich fallen während der 90-Tage-Bewilligung keine zusätzlichen Steuern oder SVA-Beiträge an.

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